Bremen, 21. August 2003. Grundsätzlich ist der nun vorliegende Referentenentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu begrüßen. In einzelnen Punkten ist jedoch Nachbesserungsbedarf angesagt. Dabei ist zwischen den Vorschlägen für Onshore-Windparks und Offshore-Windparks zu differenzieren. Die Regelungen zu den Offshore-Projekten berücksichtigen die zeitliche Komponente (höhere Vergütung bei Errichtung bis 2010) und die erhöhten Errichtungskosten dieser ersten Offshore-Windparks in zutreffender Weise. Die Gewährung der erhöhten Anfangsvergütung für die ersten 12 Jahre sowie die stärkere wirtschaftliche Unterstützung von Offshore-Windparks, je weiter sie von der Küste entfernt liegen und je tiefer das Wasser ist, belegen den Sachverstand der Regelungen und die Förderung solcher Projekte, die besonders umweltverträglich sind.
Die Regelungen zu den Onshore-Windparks, wo im Referentenentwurf eine kurzfristige starke Senkung der Vergütungssätze vorgesehen ist, müssen aber überdacht werden. Der Erhalt der Arbeitsplätze in der Windenergieindustrie in den kommenden zwei bis drei Jahren sowie die hierfür notwendigen Aufstellzahlen werden durch Binnenland-Windparks gesichert, bevor in den Offshore-Windparks entsprechende Stückzahlen produziert und aufgestellt werden. Daher sollten die bisherigen Vergütungssätze, die ja bereits eine jährliche Degression vorsehen, beibehalten werden. Nur so kann die innovative Windenergieindustrie, die nachhaltig Arbeitsplätze schafft, etabliert werden.