Beteiligung von Gemeinden
Betreiber von Windenergie- und Photovoltaikanlagen können Gemeinden gemäß § 6 EEG finanziell an den Erträgen der Anlagen beteiligen. Dadurch profitieren die Kommunen direkt von der Energiewende vor Ort und erhalten zusätzliche Mittel für öffentliche Projekte, Infrastruktur und die lokale Entwicklung. Die freiwilligen Zahlungen stärken die Akzeptanz erneuerbarer Energien und schaffen einen Mehrwert für die Region.
Am Windpark Beteiligt werden die Gemeinden im 2,5km Umkreis um die geplanten Anlagen
