Brandschutz

Brandschutzanforderungen

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt die Genehmigung von Windenergieanlagen mit Fokus auf Umwelt- und Brandschutz. Die Landesbauordnung bestimmt die konkreten Brandschutzvorgaben.

Im Genehmigungsverfahren ist ein Brandschutzkonzept vorzulegen, das bauliche (z. B. Sicherheitsabstände, Rettungswege), anlagentechnische (z. B. Brandmeldeanlagen), organisatorische (z. B. Alarmierung von Feuerwehr) und abwehrende Maßnahmen (z. B. Löschwasserversorgung) umfasst. Vor Inbetriebnahme wird zudem ein Feuerwehrplan erstellt und die Feuerwehr eingewiesen.

Sicherheitstechnik und Überwachung

Moderne Windenergieanlagen verfügen über umfangreiche Sicherheitstechnik (Blitzschutz, Brandmeldeanlage). Über eine 24/7-Leitwarte werden alle Anlagen überwacht. Bei Brand löst die Brandmeldeanlage automatisch Alarm aus, schaltet die Anlage ab und informiert die Leitwarte.

Brandbekämpfung

Brände im Maschinenhaus können wegen der baulichen Gegebenheiten bzw. der Höhe der Anlagen von der Feuerwehr nicht direkt gelöscht werden. Stattdessen wird ein kontrolliertes Abbrennen und Löschen herabfallender Teile verfolgt, um den Schutz der umliegenden Land- und Forstflächen sicherzustellen.

Zum Nachlesen:

BWE Landesverband Nordrhein-Westfalen (2015): Windenergie im Fokus. Mythen und Wahrheiten, online unter: 140217_bwe_nrw_argument_web.pdf (lee-nrw.de), abgerufen am 05.11.2026

Landtag von Baden-Württemberg (2021)Brandgefahr von Windkraftanlagen, Drucksache 17/207, Antwort des Innenministeriums vom 6. Juli 2021, online unter: Drucksache 17 / 207, abgerufen am 05.11.2026

Umweltministerium Baden-Württemberg (2024): „Fragen und Antworten zu Windenergieanlagen – Welche Brandgefahr geht von Windenergieanlagen aus?“, online unter: FAQ Windenergie: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, abgerufen am 05.11.2026

Lettmann, A., Sesselmann, J., Kawohl, A. (2018). Brandschutztechnische Risikobewertung von Onshore-Windenergieanlagen. Stahlbau, 87 (1), S. 12f.