Ablauf der Planung

Zeitplan


Planungsgrundlage
1
Flächensicherung
2
Naturschutzuntersuchungen
3
Vorbescheid
4
Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen
5
Genehmigungsverfahren
6
Genehmigung
7
Bauphase
8
Inbetriebnahme
9


Der Teilregionalplan Windenergie Neckar-Alb 2013 (Mai 2026) legt die räumlichen Grundlagen für den Ausbau der Windenergie in der Region Neckar-Alb fest. Er weist 32 Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von rund 7.035 Hektar aus und schafft damit Planungssicherheit für die Nutzung erneuerbarer Energien unter Berücksichtigung von Natur-, Umwelt- und Raumordnungsbelangen. Der Teilregionalplan wurde am 20. Januar 2026 als Satzung beschlossen und ist seit dem 6. Mai 2026 verbindlich.

Wir sprechen mit allen Eigentümern von Flurstücken im Windparkgebiet über unser Vorhaben. Erst wenn uns die Eigentümer die Nutzung ihrer Flächen zugesagt haben können wir die Planung konkretisieren.

Die im Jahr 2025 durchgeführten Kartierungen von Brutvögeln, Groß- und Greifvögeln, Zug- und Rastvögeln sowie Fledermäusen bilden eine wesentliche Grundlage für die Planung des Windparks. Ergänzend wurden im geplanten Windparkgebiet gezielte Untersuchungen zum Vorkommen der Haselmaus und des Alpenbockkäfers durchgeführt. Die Ergebnisse dienen der Bewertung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte und fließen in die weitere Windparkplanung ein.

Zur frühzeitigen Klärung möglicher Konflikte mit militärischen Belangen wurde im September ein Antrag auf Vorbescheid für das geplante Windparkgebiet eingereicht. Ein Vorbescheid dient dazu, einzelne genehmigungsrechtliche Fragestellungen bereits vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren verbindlich prüfen und entscheiden zu lassen. In diesem Fall soll insbesondere geklärt werden, ob militärische Anforderungen der Errichtung und dem Betrieb der geplanten Windenergieanlagen entgegenstehen.

Durch diese frühzeitige Prüfung können mögliche Planungshindernisse erkannt und die Planungssicherheit für das weitere Verfahren erhöht werden. Der Vorbescheid stellt dabei noch keine vollständige Genehmigung zur Errichtung der Windenergieanlagen dar. Mit einer Entscheidung über den Antrag wird bis Ende 2026 gerechnet.

Im Rahmen der Windparkplanung werden Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst vermieden oder minimiert. Nicht vermeidbare Beeinträchtigungen werden durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Dazu zählen beispielsweise die ökologische Aufwertung von Waldflächen, die Entwicklung neuer Lebensräume und gezielte Artenschutzmaßnahmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden auf Grundlage der Umwelt- und Artenschutzuntersuchungen ermittelt und mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Geeignete Ausgleichsflächen sollen frühzeitig identifiziert und durch vertragliche Vereinbarungen mit den Flächeneigentümern langfristig gesichert werden. Die Sicherung der Flächen findet im Frühjahr 2027 statt.

Wie eine Industrieanlage, benötigt auch eine Wind-Energie-Anlage (WEA) eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG). Für die Genehmigung sind zahlreiche Gutachten erforderlich, die den Schutz von Mensch und Natur sicherstellen sollen. Dazu gehört etwa Zählung der Brut- und Rastvögel (Kartierung) im Umfeld des Windparkgebiets, sowie die Berechnung von Schall und Schatten für die Anwohner.

Der Genehmigunsgantrag wird im Sommer 2027 beim Landkreis Reutlingen eingereicht.

Mit der BImSchG-Genehmigung werden die Errichtung und der Betrieb des Windparks offiziell genehmigt. Sie legt unter anderem die Anzahl und Standorte der Windenergieanlagen sowie verbindliche Auflagen zum Schall- und Schattenwurf, zum Natur- und Artenschutz und zu erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen fest.

Die Genehmigung bildet die rechtliche Grundlage für die anschließende Umsetzung des Windparkprojekts.

Mit der Erteilung der Genehmigung wird Ende 2028 gerechnet.

Bereits während des Genehmigungsverfahrens für den Windpark werden weitere Genehmigungen eingeholt.

Zum einen die Genehmigung für die Nebenflächen des Windparks, für das Umspannwerk und die Kabeltrasse sowie für den Transportweg der überlangen Bauteile (87,5 m lange Rotorblätter) vom Hersteller zum Windparkgebiet.

Die Bauphase beginnt dann mit den Rodungen im Windparkgebiet. Anschließend wird die Zuwegung errichtet sowie die ersten wichtigen Stellflächen bevor der Bereich für das Fundament vorbereitet wird. Nach Fertigstellung des Fundaments werden die Betonturmteile angeliefert. Anschließend werden die noch fehlenden Flächen errichtet. Teilweise werden diese nicht in Schotterbauweise erreichtet sondern durch Platten. Dies betrifft die Kurvenbereiche auf der Transportstrecke aber auch Kranauslegerflächen im Windparkgebiet. Die Stahlrohrsegmente der Hybridtürme werden kurz vor Nabe, Generator, und Rotorblätter angeliefert. Ein Spezialkran errichtet den restlichen Teil der Windenergieanlage bei windarmen Wetter in wenigen Tagen. Die Kabeltrasse wird parallel zu den Bauarbeiten verlegt. Außerdem werden zeitgleich die Ausgleichmaßnahmen umgesetzt.

Der Bau der Anlagen wird in 2030 bis 2031 erfolgen.

Nach Abschluss der Inbetriebnahmearbeiten des Anlagenherstellers erfolgt die Inbetriebnahme des Windparks. Dies ist für Anfang 2031 geplant.