Naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Berücksichtigung der Biodiversität im Allgemeinen
Planung und Abstimmung
Jeder Planung geht ein Abstimmungstermin (Scoping) mit allen Trägern öffentlicher Belange (TöB) voraus. Dabei wird der Untersuchungsumfang festgelegt, insbesondere hinsichtlich der Frage, welche Arten berücksichtigt und welche Gutachten erstellt werden müssen. Grundlage sind meist landesspezifische Regelwerke, z. B. die „Hilfestellungen zum Umgang mit den Hinweisen zur Erfassung und Bewertung vonVogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen bei Anwendung
des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 45b ff. BNatSchG) (2022)“. Die Naturschutzbehörden sind stets in Planung und Genehmigung eingebunden, um eine adäquate Behandlung naturschutzfachlicher Belange sicherzustellen.

