Beetzendorf
Akzeptanz über Beteiligung
Die Gemeinde Beetzendorf ist nicht direkt an der Planung beteiligt, dennoch sind die Anwohner etwa der Ortschaften Siebenlinden, Poppau oder Bandau durch die Nähe zum Windpark betroffen. Als Ausgleich sieht das Land Sachsen-Anhalt eine finanzielle Beteiligung am Stromerlös des Windparks vor, geregelt durch das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz. Die Beteiligung am Stromerlös des Windparks „Hohenhenningen“ für alle Gemeinden zusammen liegt nach aktueller Gesetzgebung und Planung bei ca. ½ Millionen Euro.