Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Windenergieanlagen verursachen grundflächenbezogene Eingriffe, die naturschutzrechtlich bewertet und gehandhabt werden müssen.
Gemäß §§ 13ff. Bundesnaturschutzgesetz müssen unvermeidbare Eingriffe durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.