Naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Berücksichtigung der Biodiversität im Allgemeinen
Planung und Abstimmung
Jeder Planung geht ein Abstimmungstermin (Scoping) mit allen Trägern öffentlicher Belange (TöB) voraus. Dabei wird der Untersuchungsumfang festgelegt, insbesondere hinsichtlich der Frage, welche Arten berücksichtigt und welche Gutachten erstellt werden müssen. Grundlage sind meist landesspezifische Regelwerke, z. B. der Leitfaden Naturschutzfachlicher Rahmen Rheinland-Pfalz (2012) für Artenschutz und NATURA 2000-Gebiete. Die oberen und unteren Naturschutzbehörden sind stets in Planung und Genehmigung eingebunden, um eine adäquate Behandlung naturschutzfachlicher Belange sicherzustellen.