Beteiligung der Anwohner
Die Errichtung neuer und größerer Windenergieanlagen bringt insbesondere für die Anwohner der umliegenden Ortsteile Veränderungen mit sich.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Anwohner am Projekt zu beteiligen.
Die Betreibergesellschaften der neuen WEA bieten an:
- Zahlung eines steuerfreien Strompreiszuschusses in Höhe von jährlich 150,- Euro pro Haushalt.
- Angebot eines Nachrangdarlehens mit 5 Prozent Verzinsung und einer Laufzeit von wahlweise 5 bis 10 Jahren.
- Abschaltung der WEA bei Schattenwurf auf Wohnhäuser in den Sommermonaten Juni, Juli und August im Zeitraum von 18 bis 21 Uhr.
Strompreiszuschuss
Den Haushalten von Beveringen, Kemnitz, Sarnow, Buchholz, Neuhausen und Neuhof wird ein steuerfreier Strompreiszuschuss in Höhe von 150,- Euro pro Jahr angeboten. Dafür muss lediglich die Stromrechnung an uns übersandt werden, sodass wir die Berechtigung über den Wohnsitz in den umliegenden Ortsteilen prüfen können. Bei Übermittlung der Kontakt- und Kontodaten wird der Strompreiszuschuss überwiesen. Der Strompreiszuschuss würde ab Inbetriebnahme der neuen Windenergieanlagen gezahlt.
Nachrangdarlehen
Es wird den Bewohnern im Gemeindegebiet Pritzwalk die Teilnahme am Nachrangdarlehen angeboten. Ein Nachrangdarlehen ist eine Geldanlage, bei der ein Anwohner als Darlehensgeber der Betreibergesellschaft zwischen 500,- und 10.000,- Euro leiht und für diesen Betrag jährliche Zinsen in Höhe von 5 Prozent erhält. Nach Ablauf der vorher vereinbarten Laufzeit (möglich sind 5 bis 10 Jahre) erhält der Darlehensgeber den anfangs geliehenen Betrag zurück.
Jeder Darlehensgeber schließt einen eigenen Vertrag mit der Betreibergesellschaft ab, in dem die Konditionen festgeschrieben werden. Ein Muster eines solchen Darlehensvertrages ist hier zu finden.
Das Nachrangdarlehen würde starten, sobald die neuen Windenergieanlagen genehmigt wurden und ein Zuschlagswert im Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur erzielt wurde.
Zusätzliche Schattenabschaltungen im Sommer
Um die Belastung durch Schattenwurf in den Sommermonaten zu minimieren, bieten die Betreibergesellschaften eine Abschaltung der schattenverursachenden Anlagen im Juni, Juli und August zwischen 18 und 21 Uhr an. Das Abschaltmodul in den Anlagen kann so programmiert werden, dass es in diesen Zeiträumen einen Abschaltbefehl gibt, wenn es an den vorher festgelegten Wohnhäusern zu Schattenwurf kommt.
Diese Abschaltungen würden zusätzlich zu den sowieso stattfindenden Abschaltungen zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte stattfinden.