Aktueller Planungsstand

7 Megawatt ist die durchschnittliche Leistungskapazität neu errichteter moderner Wind-Energie-Anlagen (WEA) im Jahr 2025. Das ist doppelt so viel wie im Jahr 2020. Erreicht wird diese Steigerung durch eine größere Rotorfläche und durch die Ausnutzung der Windströmung in größeren Höhen.

Die folgenden WEA-Typen werden beim Repowering im Windpark Kemnitz geplant:

  • 7 x Nordex N175, Turmhöhe 179 m, Rotordurchmesser 175 m, Leistung 6,8 MW
  • 1 x Nordex N163, Turmhöhe 164 m, Rotordurchmesser 163 m, Leistung 7,0 MW
  • 1 x Nordex N149, Turmhöhe 164 m, Rotordurchmesser 149 m, Leistung 5,7 MW

Es wurde ein Genehmigungsantrag beim Landesamt für Umwelt für den Rückbau der zehn Altanlagen und die Errichtung und den Betrieb von den neun neuen Windenergieanlagen gestellt.

Genehmigungsverfahren


Wie eine Industrieanlage, benötigt auch eine Wind-Energie-Anlage (WEA) eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG). Für die Genehmigung sind zahlreiche Gutachten erforderlich, die den Schutz von Mensch und Natur sicherstellen sollen. Dazu gehört auch die Berechnung der Schall- und Schattensituation für die Anwohner. In der Genehmigung werden neben der Anzahl der Windräder und deren Standorte auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Naturschutz festgelegt. Außerdem wird festgeschrieben, ob die WEA mit einer Schatten-Abschaltautomatik ausgestattet werden müssen und in welchem Betriebsmodus sie betrieben werden dürfen, um die Schall-Grenzwerte einzuhalten.

Schall- und Schattengutachten

Die Rotorblätter von Windrädern erreichen an den Spitzen Geschwindigkeiten bis zu 300 km/h, was ein rhythmisches Rauschen erzeugt. Diese Geräusche können nicht vermieden, aber minimiert werden: durch optimierte Rotorblattformen und durch einen schalloptimierten Betrieb der WEA.

Die Schallentwicklung der Windräder wird am Computer simuliert, so dass wir die gesetzlichen Grenzwerte für die Schallbelastung einhalten.

Im Genehmigungsverfahren werden Schall- und Schattengutachten abgegeben, die von einem unabhängigen Gutachter erstellt werden. Im ersten Schritt werden dabei für die umliegenden Wohnhäuser werden im ersten Schritt sogenannte Immissionsorte festgelegt, die von Schall und Schatten der WEA betroffen sind. Dieses sind die Wohnhäuser, die sich am nächsten an den geplanten WEA-Standorten befinden.

Schallberechnungen

Für die Berechnung der Schallbelastung wird geprüft, in welcher Gebietskategorie gemäß Flächennutzungs- oder Bebauungsplan diese Wohnhäuser stehen. Entsprechend der Gebietskategorie gelten gemäß die folgenden nächtlichen Beurteilungspegel, die nicht überschritten werden dürfen:

  • in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten: 35 dB(A)
  • in reinen Wohngebieten: 35 dB(A)
  • in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten: 40 dB(A)
  • in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten: 45 dB(A)
  • in urbanen Gebieten: 45 dB(A)
  • in Gewerbegebieten: 50 dB(A)
  • in Industriegebieten: 70 dB(A)

Kommt es bei den Berechnungen zu einer Überschreitung dieser Beurteilungspegel durch den nächtlichen Betrieb der WEA, so werden vom Gutachter für diese WEA andere Betriebsmodi gewählt, bei denen die Anlage leiser betrieben wird. Für die geplanten WEA vom Hersteller Nordex gibt es viele verschiedene Betriebsmodi. Es wird berechnet, bei welchem Modus die Grenzwerte eingehalten werden. Häufig werden WEA nachts zum Schutz der Anwohner schallreduziert betrieben. In der Genehmigung wird der nächtliche Betriebsmodus für jede einzelne der geplanten WEA festgelegt. Anwohner haben nach Errichtung der WEA die Möglichkeit, die genehmigten Schallpegel sowie den entsprechend ordnungsgemäßen Betrieb der WEA bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde einzusehen.

Schattenberechnungen

Die Rotorblätter der Windenergieanlagen erzeugen bei niedrigem Sonnenstand einen regelmäßigen Schattenwurf. Für sämtliche Wohngebiete in der Nachbarschaft des Windparks wird dieser Schattenwurf überwacht – mit Sensoren und Computertechnik.

Wird eine gesetzliche festgelegte Höchstdauer für den Schattenwurf überschritten, schalten die Anlagen ab./strong>
Bei der Berechnung der Schattenbelastung gelten für jeden Immissionsort die folgenden Grenzwerte: