Schall- und Schattengutachten
Die Rotorblätter von Windrädern erreichen an den Spitzen Geschwindigkeiten bis zu 300 km/h, was ein rhythmisches Rauschen erzeugt. Diese Geräusche können nicht vermieden, aber minimiert werden: durch optimierte Rotorblattformen und durch einen schalloptimierten Betrieb der WEA.
Die Schallentwicklung der Windräder wird am Computer simuliert, so dass wir die gesetzlichen Grenzwerte für die Schallbelastung einhalten.
Im Genehmigungsverfahren werden Schall- und Schattengutachten abgegeben, die von einem unabhängigen Gutachter erstellt werden. Im ersten Schritt werden dabei für die umliegenden Wohnhäuser werden im ersten Schritt sogenannte Immissionsorte festgelegt, die von Schall und Schatten der WEA betroffen sind. Dieses sind die Wohnhäuser, die sich am nächsten an den geplanten WEA-Standorten befinden.
Schallberechnungen
Für die Berechnung der Schallbelastung wird geprüft, in welcher Gebietskategorie gemäß Flächennutzungs- oder Bebauungsplan diese Wohnhäuser stehen. Entsprechend der Gebietskategorie gelten gemäß die folgenden nächtlichen Beurteilungspegel, die nicht überschritten werden dürfen:
- in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten: 35 dB(A)
- in reinen Wohngebieten: 35 dB(A)
- in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten: 40 dB(A)
- in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten: 45 dB(A)
- in urbanen Gebieten: 45 dB(A)
- in Gewerbegebieten: 50 dB(A)
- in Industriegebieten: 70 dB(A)
Kommt es bei den Berechnungen zu einer Überschreitung dieser Beurteilungspegel durch den nächtlichen Betrieb der WEA, so werden vom Gutachter für diese WEA andere Betriebsmodi gewählt, bei denen die Anlage leiser betrieben wird. Für die geplanten WEA vom Hersteller Nordex gibt es viele verschiedene Betriebsmodi. Es wird berechnet, bei welchem Modus die Grenzwerte eingehalten werden. Häufig werden WEA nachts zum Schutz der Anwohner schallreduziert betrieben. In der Genehmigung wird der nächtliche Betriebsmodus für jede einzelne der geplanten WEA festgelegt. Anwohner haben nach Errichtung der WEA die Möglichkeit, die genehmigten Schallpegel sowie den entsprechend ordnungsgemäßen Betrieb der WEA bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde einzusehen.