Vorteile für alle!
- Regelmäßige Pachteinnahmen und Wegenutzungsgebühren: alle betroffenen Grundeigentümer (auch die Gemeinde) profitiert von regelmäßigen Pachtzahlungen für ihre Flächen. Die Gemeinde bekommt auch für außerhalb des Windparkgebiets genutzte Wege regelmäßige Wegenutzungsgebühren oder einmalige Entschädigungen.
- Gewerbesteuereinnahmen: Nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG sind die Gewerbesteuereinnahmen zwischen der Standortgemeinde und dem Firmensitz der Betreibergesellschaft aufzuteilen – für wpd selbstverständlich!
- Beteiligungsmöglichkeiten: Bürgerwindrad (Schlüsselfertige Übergabe der WEA an die Bürgerwindgesellschaft (bestehend aus Gemeinden, Grundbesitzer*innen, Anwohner*innen, Bürger*innen, etc.)), festverzinslicher Windsparbrief über eine definierte Laufzeit in Kooperation mit lokalen Banken und Sparkassen für ortsansässige Bürgerinnen und Bürger, Bürgerstrom (Rabatte von Ökostromanbieter), u.v.m. möglich.
- Vorbildfunktion: Als Standort eines Windparks leistet man einen gewaltigen Klimaschutzbeitrag und zeigt damit anderen Gemeinden, dass die Energiewende machbar ist!
Weitere Informationen finden Sie unter: https://mueef.rlp.de/de/themen/energie-und-strahlenschutz/erneuerbare-energien/windenergie/