Schall- und Schattengutachten
Im Genehmigungsverfahren werden Schall- und Schattengutachten abgegeben, die von einem unabhängigen Gutachter erstellt werden. Im ersten Schritt werden dabei für die umliegenden Wohnhäuser sogenannte Immissionsorte festgelegt, die von Schall und Schatten der WEA betroffen sind. Dieses sind die Wohnhäuser, die sich am nächsten an den geplanten WEA-Standorten befinden.
Schallberechnungen
Die Rotorblätter von Windrädern erreichen an den Spitzen Geschwindigkeiten bis zu 300 km/h, was ein rhythmisches Rauschen erzeugt. Diese Geräusche können nicht vermieden, aber minimiert werden: durch optimierte Rotorblattformen und durch einen schalloptimierten Betrieb der WEA.
Die Schallentwicklung der Windräder wird am Computer simuliert, so dass die gesetzlichen Grenzwerte für die Schallbelastung eingehalten werden.
Für die Berechnung der Schallbelastung wird geprüft, in welcher Gebietskategorie gemäß Flächennutzungs- oder Bebauungsplan die Wohnhäuser stehen. Entsprechend der Gebietskategorie gelten die folgenden nächtlichen Beurteilungspegel, die nicht überschritten werden dürfen:
- in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten: 35 dB(A)
- in reinen Wohngebieten: 35 dB(A)
- in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten: 40 dB(A)
- in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten: 45 dB(A)
- in urbanen Gebieten: 45 dB(A)
- in Gewerbegebieten: 50 dB(A)
- in Industriegebieten: 70 dB(A)
Kommt es bei den Berechnungen zu einer Überschreitung dieser Beurteilungspegel durch den nächtlichen Betrieb der WEA, so werden vom Gutachter für diese WEA andere Betriebsmodi gewählt, bei denen die Anlage leiser betrieben wird. Für die geplanten WEA vom Hersteller Nordex gibt es viele verschiedene Betriebsmodi. Es wird berechnet, bei welchem Modus die Grenzwerte eingehalten werden. Häufig werden WEA nachts zum Schutz der Anwohner schallreduziert betrieben. In der Genehmigung wird der nächtliche Betriebsmodus für jede einzelne der geplanten WEA festgelegt. Anwohner haben nach Errichtung der WEA die Möglichkeit, die genehmigten Schallpegel sowie den entsprechend ordnungsgemäßen Betrieb der WEA bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde einzusehen.
Schattenberechnungen
Die Rotorblätter der Windenergieanlagen erzeugen bei niedrigem Sonnenstand einen regelmäßigen Schattenwurf. Für sämtliche Wohngebiete in der Nachbarschaft des Windparks wird dieser Schattenwurf überwacht – mit Sensoren und Computertechnik.
Wird an einem der umliegenden Wohnhäuser die gesetzlich festgelegte Höchstdauer für den Schattenwurf überschritten, schalten die Anlagen ab und werden erst wieder eingeschaltet, wenn auf dem betroffenen Wohnhaus kein Schatten mehr fällt.
Das Ab- und wieder Einschalten erfolgt über ein Schattenabschaltmodul, das in jede WEA eingebaut wird.
Bei der Berechnung der Schattenbelastung gelten für jeden Immissionsort, also für jedes Wohnhaus, das von Schatten getroffen wird, die folgenden Grenzwerte:
– 30 Minuten Schattenwurf am Tag
– bzw. 8 Stunden Schattenwurf im Jahr
Wird also ein Immissionsort 30 Minuten lang am Tag von Schatten getroffen, so wird die WEA, die diesen Schatten verursacht, nach diesen 30 Minuten abgeschaltet. Sind in Summe über mehrere Tage 8 Stunden Schattenwurf an einem Immissionsort erreicht, so wird die WEA, die diesen Schatten verursacht, für den Rest des Jahres abgeschaltet, sobald der betroffene Immissionsort erneut vom Schatten dieser WEA getroffen werden würde.