Finanzielle Beteiligung:

wpd hat im Austausch mit der Standortgemeinde Gemeinde Hellenthal ein Beteiligungskonzept für Bürger und Bürgerinnen sowie Gemeinden erarbeitet. Das Beteiligungskonzept besteht aus 3 Säulen:

Der § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) ermöglicht es Betreibern von Windenergieanlagen, Gemeinden im Umfeld ihrer Anlagen finanziell zu beteiligen.

  • So können Betreiber wie wpd den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge anbieten.
  • Die finanzielle Beteiligung fließt an die Gemeinden, die mit ihrem Gemeindegebiet innerhalb eines Umkreises von 2,5 Kilometer um die Windenergieanlagen liegen.

Im Windpark Hollerath liegt 99 % der betroffenen Fläche im Gemeindegebiet von Hellenthal.

  • Nach aktueller Ertragsprognose kann mit einer jährlichen Zahlung in Höhe von ungefähr 600.000 € gerechnet werden.
  • Es erfolgt keine Vorteilsnahme, die finanzielle Beteiligung ist eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung durch die Gemeinden.

Alle Einwohner der Gemeinden Hellenthal und Schleiden haben die Möglichkeit sich an dem Windpark über ein festverzinsliche Nachrangdarlehen zu beteiligen.

  • Als Emissionsvolumen sind 3.000.000 € vorgesehen (200.000 € pro WEA).
  • Der Mindestanlagebetrag je Anleger beträgt 500 EUR, maximal können bis 25.000€ je Anleger eingebracht werden.
  • Der Zinssatz wird voraussichtlich 1-2 % über dem 12-Monats-Euribor liegen.
  • Das Nachrangdarlehen hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Der Zinsbetrag wird jährlich ausgezahlt. Die Rückzahlung des Anlagebetrags erfolgt am Ende der Laufzeit.

Die Beteiligung erfolgt digital über eine Beteiligungsplattform der wpd. Der Link zur Beteiligungsplattform wird auf dieser Seite ebenfalls verlinkt, sobald dieser verfügbar ist.

Zusätzlich zu der Zahlung nach §6 EEG umfasst der Beteiligungsentwurf eine jährliche Zahlung in Höhe von 90.000 € an eine noch durch die Gemeinde Hellenthal zu gründende Stiftung. Diese hat die Förderung lokaler Projekte zum Ziel.