Infraschall
Infraschall = Schall mit Frequenz unterhalb der menschlichen Hörgrenze
Quellen: natürlich und künstlich (z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Handy, Meeresbrandung, Gewitterdonner)
Studie des Umweltbundesamts: kein negativer Einfluss auf die Gesundheit
Hör- und Messbarkeit:
- bei 200 m nicht hörbar
- ab ca. 700 m nicht mehr messbar (überlagert von Alltagsgeräuschen)
Gesetzliche Regelung:
- Bundes-Immissionsschutzgesetz schützt das Recht auf körperliche Unversehrtheit
- Daher: Messungen und Einhalten strenger Grenzwerte bei WEA-Planung
- Ziel: Ausschluss gesundheitlicher Beeinträchtigungen für Anwohner