Der Windpark Hollerath

Der  Windpark Hollerath befindet sich innerhalb des in der 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hellenthal dargestellten Vorranggebietes für Windenergienutzung Fläche B Daubenscheid.

 

 

Abbildung 1: Standorte der geplanten Windenergieanlagen

Das Plangebiet befindet sich nördlich der B265 bzw. nördlich des Wanderparkplatzes Hollerather Knie In knapp 1.000 m Entfernung liegt im Südosten die Ortschaft Hollerath, im Nordosten mit knapp 4.300 m Entfernung die Ortschaft Hellenthal, im Südwesten auf belgischer Seite die Ortschaft Rocherath mit knapp 4.100 m und im Nordosten mit 4600 m die Ortschaft Schöneseiffen.

Zwölf der geplanten Standortflächen der Windenergieanlagen werden derzeit intensiv forstwirtschaftlich genutzt (zum Großteil Fichtenforst) und sind durch ein Netz von Feld- und Wirtschafswegen erschlossen. Drei Standorte befinden sich im Grünlandbereich.

Vorläufiger Zeitplan Windpark Hollerath


Q1-Q3 2026
  • Kampfmittel-räumungsarbeiten
  • Bauvorbereitung
Q2 2026
  • Baustart Tiefbauarbeiten
    (Zuwegung und Kranstellflächen)
  • Baustart Kabeltrasse
Q3/Q4 2026 - Q2 2027
  • Fundamentbau
  • Verlegung Kabeltrassen
  • Errichtung Betontürme
  • Errichtung Umspannwerk
Q1 - Q2 2027
  • Errichtung Betontürme
  • Anlieferung der Großkomponenten
    (Rotorblätter, Gondel, Maschinenhaus)
Q2 - Q3 2027
  • Inbetriebnahme
Q4 2027 - Q1 2028
  • Rückbau temporäre Flächen

Es werden Windenergieanlagen des Typs Nordex N163 mit einer Nennleistung von 7,0 MW eingesetzt, die speziell für den Einsatz im Binnenland konzipiert sind. Bei einer Nabenhöhe von 164 m sowie einem Rotordurchmesser von 163 m beträgt die Gesamthöhe 245,5 m

Die sich langsam drehenden Dreiflügler schalten sich ab einer Windgeschwindigkeit von 3m/s ein.

Der Windpark produziert jährlich ca. 300.000.000 kWh Strom. Dies entspricht dem Bedarf von etwa 87.000 Vier-Personen-Haushalten.

Dabei werden 180.000 Tonnen CO2 gegenüber der konventionellen Stromerzeugung pro Jahr eingespart (Quelle: Umweltbundesamt, 2021). Für den Windpark werden ca.7 ha dauerhaft in Anspruch genommen und 19 ha temporär für die Bauphase, welche im Nachgang wieder standortgerecht aufgeforstet werden. 1ha Fichtenforst bindet ca. 6 t CO2 pro Jahr (Thünen Institut, 2024). Um die 180.000 t CO2 die der Windpark Hollerath im Vergleich zu konventionellen Energieträgern vermeidet zu binden wäre eine Fläche von knapp 30.000 ha Fichtenforst notwendig.

 

Abbildung 2: Beispielfoto des geplanten Anlagentyps Nordex N163 mit 7,0MW auf 164 m Nabenhöhe (Quelle: https://www.iwrpressedienst.de/bild/nordex/173f1_N175-6X_250625.jpg)

 

Realisierung

Der Windpark wurde am 02.01.2025 durch die zuständige Genehmigungsbehörde des Landkreises Euskirchen genehmigt.

In der Ausschreibung im Februar 2025 der Bundesnetzagentur zur Ermittlung des Preises für den erzeugten Windstrom in Hollerath wurde ein Zuschlag erteilt und damit die Finanzierungsgrundlage gelegt.

Die Bautätigkeiten vor Ort finden seit März 2026 statt. Die Baumaßnahmen umfassen folgende Gewerke:

  • Neu- und Ausbau von geschotterten Zufahrten
  • Neubau von geschotterten Kranstellflächen
  • Neubau von Stahlbetonfundamenten
  • Neubau von 5 Löschwasserentnahmestellen á 200 m³ Fassungsvermögen
  • Temporäre Lagerflächen
  • Interne Windparkverkabelung
  • Neubau eines Umspannwerks
  • Anschluss an das Netz des Netzbetreibers
  • Anschluss an das Kommunikationsnetz

Vor und während der Bauarbeiten erfolgen Kampfmitteluntersuchungen und -räumungen in der Fläche. Aufgrund der Grenzlage mit nahegelegenen Bunkern, Stellungen und dem Westwall ist mit einem erhöhten Kampfmittelbefund zu rechnen.

Nach der Fertigstellung der Infrastruktur beginnt die Errichtung der Windenergiean-lagen. Der Start des Hochbaus wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 liegen.

Die Anlieferung der Großkomponenten erfolgt von der A1 aus Richtung Köln kom-mend, über die B51 Richtung Prüm und von Süden aus über die B265 kommend. Die Großkomponenten werden nachts angeliefert.

Loipennutzung:

Die Loipe wird für die Zeit der Errichtung des Windparks nicht nutzbar sein. Dies betrifft hauptsächlich den Winter 2026/2027 und gegebenenfalls den Winter 2027/2028. Nach Inbetriebnahme wird die Loipenspurung auf Basis der Windparkplanung angepasst.

Wander- und Radwege:

Für die Zeit der Bauphase (2026-2028) wird es zu einer Einschränkung der Wander- und Radwege im Windparkgebiet kommen. Für den Narzissenwanderweg wird es eine Umleitung geben. Es kommt zur teilweisen bzw. vollständigen Sperrung der Rad- und Wanderwege im Projektgebiet, dies betrifft auch den Wanderweg Eifelspur „Westwall“.

Abbildung 3: Umleitung des Narzissenwanderwegs

Kompensationsmaßnahmen

Parallel zum Windpark werden zudem sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt. Die hergeleiteten Kompensationserfordernisse für die einzelnen Schutzgüter werden durch die vorgeschlagenen Maßnahmen vollständig abgedeckt, sodass es sich bei dem Vorhaben „Windpark Hollerath“ um einen nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriff in Natur und Landschaft handelt. Bei den Kompensationsmaßnahmen handelt es sich um folgende Maßnahmen:

  • M1: Waldumbau im Oleftal auf einer Fläche von ca. 42.000m² wird der aktuelle Fichtenbestand in einen naturnahen Auwald entlang der Olef umgewandelt
  • M3: Waldumbau von ca. 3800 m² von einer Kalamitätsfläche bei der Ortschaft Wiesen hin zu einem naturnahen Laubmischwald
  • MF1: Erstaufforstung eines naturnahen Laubmischwaldes auf 5.500m² Grünlandfläche nordöstlich der Ortschaft Hönningen
  • MF2: Erstaufforstung eines naturnahen Laubmischwaldes auf einer Brachfläche (ca. 7.800m²) südwestlich von Scheven (Gemeinde Kall)
  • MF3: Erstaufforstung auf intensiv genutztes Grünland mit naturnahen, heimischen Laubgehölzen auf 18.150m² bei Hollerath
  • MF4: Erstaufforstung eines naturnahen Laubmischwaldes auf einer Grünlandfläche (ca. 25.000m²) bei Hollerath
  • MF6: Erstaufforstung auf Grünland mit naturnahen, heimischen Laubgehölzen (ca. 7.300m²)
  • Errichtung von Wildkatzenburgen

Die Maßnahmen verteilen sich auf mehrere Flächen und sind in Abbildung 4 dargestellt.

Abbildung 4: Lage der Kompensationsmaßnahmen

 

Betrieb

Nach der Fertigstellung der Windenergieanlagen beginnt der mindestens 20-jährige Betrieb der Windenergieanlagen.

Die Windenergieanlagen werden 24 Stunden und 7 Tage die Woche fernüberwacht, zudem erfolgt in regelmäßigen Intervallen 2 – 4 Mal pro Jahr die Wartung der Windenergieanlagen.

 

Visualisierungen

Im Nachgang der Bürgerinformationsveranstaltung im Juli 2025 wurde in Abstimmung mit der Gemeinde Hellenthal Fotopunkte für eine Visualisierung festgelegt. Aufgrund des Geländes ist nicht überall eine Einsehbarkeit gewährleistet. Die Fotopunkte wurden so ausgewählt, dass eine größtmögliche Sicht auf den Windpark gegeben ist. Die Visualisierungen wurden mit der Software WindPro erstellt.